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   VG Schleswig, 20.01.2005 - 11 B 2/05   

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https://dejure.org/2005,34113
VG Schleswig, 20.01.2005 - 11 B 2/05 (https://dejure.org/2005,34113)
VG Schleswig, Entscheidung vom 20.01.2005 - 11 B 2/05 (https://dejure.org/2005,34113)
VG Schleswig, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 11 B 2/05 (https://dejure.org/2005,34113)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VG Schleswig, 20.01.2005 - 11 B 2/05
    Bei der vorzunehmenden Bewertung der familiären Beziehung verbietet sich eine schematische Einordnung und Qualifizierung als entweder aufenthaltsrechtlich grundsätzlich schutzwürdige Lebens- und Erziehungsgemeinschaft oder Beistandsgemeinschaft oder aber als bloße Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen, zumal auch persönliche Kontakte mit dem Kind in Ausübung eines Umgangsrechts unabhängig vom Sorgerecht Ausdruck und Folge des natürlichen Elternrechts und der damit verbundenen Elternverantwortung sind und daher unter dem Schutz des Artikels 6 Abs. 2 Satz 1 GG stehen (vgl. zum Ganzen: BVerfG, FamRZ 1999, 1577 f. = NVwZ 2000, 59 f.; BVerfG, FamRZ 2002, 601 ff. = NVwZ 2002, 849 ff.).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus VG Schleswig, 20.01.2005 - 11 B 2/05
    Bei der vorzunehmenden Bewertung der familiären Beziehung verbietet sich eine schematische Einordnung und Qualifizierung als entweder aufenthaltsrechtlich grundsätzlich schutzwürdige Lebens- und Erziehungsgemeinschaft oder Beistandsgemeinschaft oder aber als bloße Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen, zumal auch persönliche Kontakte mit dem Kind in Ausübung eines Umgangsrechts unabhängig vom Sorgerecht Ausdruck und Folge des natürlichen Elternrechts und der damit verbundenen Elternverantwortung sind und daher unter dem Schutz des Artikels 6 Abs. 2 Satz 1 GG stehen (vgl. zum Ganzen: BVerfG, FamRZ 1999, 1577 f. = NVwZ 2000, 59 f.; BVerfG, FamRZ 2002, 601 ff. = NVwZ 2002, 849 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2001 - 4 M 41/01

    Vorliegen eines zwingenden Abschiebungshindernisses durch familiäre Bindungen

    Auszug aus VG Schleswig, 20.01.2005 - 11 B 2/05
    Hinzu kommt, dass eine die Abschiebung rechtlich hindernde unzumutbare Trennung des Antragstellers von seinem einjährigen nichtehelichen Kind bereits im Hinblick darauf anzunehmen ist, dass die Möglichkeit der Wiedereinreise nach der Erteilung eines Visums überhaupt oder auch nur zeitlich gesehen ungewiss ist, weil die Antragsgegnerin hierfür bislang nicht ihre Zustimmung vorab erteilt hat (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 27. Juni 2001 4 M 41/01 -).
  • SG Dessau-Roßlau, 17.11.2008 - S 10 AY 22/08

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungskürzung, Vertretenmüssen,

    Auch das ernsthafte Bemühen eine Eltern-Kind-Beziehung aufzubauen, untersteht dem Schutz des Artikel 6 Grundgesetz (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 20.01.2005, AZ: 11 B 2/05, juris).
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